2017 / 2. November

Mal eben einen Artikel an Kollegen weiterleiten? Ohne zusätzliche Erlaubnis wird sehr oft das Urheberrecht verletzt


Informationstag von RightsDirect und Schweitzer Fachinformationen

München, 2. November 2017

Ob durch Speichern, Weiterleiten bzw. Teilen von Fachliteratur, z.B. via E-Mail, Intranet oder Projektdatenbank: Im alltäglichen Austausch zwischen Mitarbeitern oder mit Geschäfts- und Kooperationspartnern wird in vielen Unternehmen und Behörden häufig das Urheberrecht verletzt – zumeist in Unkenntnis der Rechtslage.

Nur wer die in aller Regel erforderlichen Rechte für heute übliche Zweitverwertungen einholt, ist auf der sicheren Seite, so das Fazit einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von RightsDirect und Schweitzer Fachinformationen. Zum Thema „Urheberrecht im digitalen Zeitalter“ waren rund 70 Unternehmensvertreter – darunter Bibliothekare, IT-Experten, Wissensmanager, Juristen – am 23. Oktober 2017 ins Haus des Buches beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels gekommen, um sich einen Überblick über rechtliche Anforderungen und die Möglichkeiten einer einfachen Lizenzlösung zu verschaffen.

Fakt ist: Für den weit überwiegenden Teil aller urheberrechtlich relevanten Handlungen wird eine Erlaubnis benötigt. Darunter fallen gerade auch Routineaktionen wie das ganz normale Weiterleiten eines Artikels bzw. das Einstellen ins Intranet, die Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in Projekt-Datenbanken von Unternehmen. Diese Aktionen sind in aller Regel weder durch klassische Verlagsabonnements noch durch Einzelkäufe von Artikeln bei Dokumentenlieferservices lizenzrechtlich abgedeckt und verstoßen damit gegen die Rechte Dritter. Die Erlaubnis muss gesondert eingeholt werden. „Den meisten Menschen ist schon nicht bewusst, dass die Privatkopie-Schranke für den Unternehmensgebrauch nicht gilt. Auch die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten aufgrund des jüngst verabschiedeten Gesetzes ‚zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft‘ sind praktisch durchgängig nur bei nicht kommerziellen Nutzungen anwendbar“, betonte Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer (Kanzlei Boehmert & Boehmert, Berlin). Verletzungen seien kein Kavaliersdelikt. § 97 UrhG regelt den Anspruch auf Unterlassung bei erstmaliger Zuwiderhandlung. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei vorsätzlichen Verstößen droht nach § 106 UrhG sogar eine mögliche Freiheitsstrafe. Im Zweifel sollte besser davon ausgegangen werden, dass Schutz bestehe, so RA Schaefer. Er riet den Teilnehmern angesichts der komplexen Thematik dazu, „notfalls lieber Einzelprüfungen zu veranlassen als zu hoffen, eine Nutzung werde schon legal sein“. Was nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist, so Schaefer, muss vom Rechtsinhaber erlaubt werden. Eine solche Erlaubnis nenne man „Lizenz“.

„Einzellizenzen einzuholen ist zeitraubend, verworren und kostenintensiv und daher mindestens aus diesem Grund allein administrativ für große und kleine Unternehmen nicht zu leisten“, sagte Jörg Weizendörfer, Business Development Director bei RightsDirect. In der Regel gebe es in Verlagen keine zentrale Anlaufstelle. Abhilfe schafft die Sammellizenz der Verwertungsgesellschaft WORT. Als Treuhänder der Rechtsinhaber bündelt die VG WORT ein homogenes Set an Zweitverwertungsrechten für Millionen Quellen in einer einzigen Lizenz. Inkludiert sind 400.000 Autoren und Verlage. RightsDirect, 100-prozentige Tochtergesellschaft des Copyright Clearance Centers, ist Partner der VG WORT im deutschen Markt.

Die VG WORT Digital Copyright Lizenz umfasst die weltweit gefragtesten Informationsquellen und eine unternehmensweite Abdeckung für rund 200 Länder. „Der einheitliche Satz an digitalen Nutzungsrechten beseitigt hohen Verwaltungsaufwand und bietet Kalkulationssicherheit bei der Budgetplanung“, so Jörg Weizendörfer. Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsprozesse nicht unterbrechen; sie sehen bei Bedarf weltweit auf Knopfdruck, ob eine bestimmte Publikation durch die Lizenz abgedeckt ist. Jörg Weizendörfer: „Durch die Lizenz wird auch der Respekt vor den Rechten des geistigen Eigentums demonstriert, was in den Unternehmen schon aus Compliance-Gründen angezeigt ist.“

Zusatznutzen bietet das webbasierte „Schweitzer Mediacenter“ mit einem einzigen medienbruchfreien Prozess für vernetzten Umgang mit gedruckten und digitalen Fachinformationen. Die Lösung des Dienstleisters Schweitzer Fachinformationen kann auf allen Endgeräten aufgerufen werden. Sie ermöglicht u.a. gezielte Stichwort- bzw. Volltextsuche in einem Katalog mit 35 Millionen Zeitschriften, Magazinen, Büchern, Datenbanken etc. sowie Teilen von Informationen und Arbeiten in Teams. Alexander Graff, Programmleiter bei Schweitzer: „Copyright, also das Urheberrecht, ist ein weithin unterschätztes und mit vielen falschen Annahmen besetztes Thema. Die Verantwortlichen brauchen Werkzeuge, um ihr Unternehmen compliant und somit Mitarbeiter schneller handlungssicher zu machen. Die Kooperation mit RightsDirect vereint Service und Rechtssicherheit.“

 

Über RightsDirect

RightsDirect, eine hundertprozentige Tochter des Copyright Clearance Center (CCC), bietet Lizenzen an, um die Einhaltung des Urheberrechts im Unternehmen zu vereinfachen und den Austausch der für Sie wichtigsten digitalen Fachliteratur über Grenzen hinweg zu ermöglichen. In Deutschland ist RightsDirect Partner der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT). Im Auftrag der VG WORT bietet RightsDirect seit 2012 die „VG WORT Digital Copyright Lizenz“ an, welche Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland das Recht einräumt, deutsche und internationale Quellen intern elektronisch zu nutzen, und zwar an allen weltweiten Standorten. Die Lizenz bündelt die Lizenzrechte von über 400.000 deutschen und internationalen Rechteinhabern und bietet damit die von allen Unternehmen in informationsintensiven Branchen benötigte umfassende Abdeckung.

http://www.rightsdirect.de

 

Über Schweitzer Fachinformationen

Wissen, was wichtig ist: Wir versorgen Experten schnell und komfortabel mit genau den Fachinformationen, die relevant für ihren Erfolg sind – gedruckt oder in Form von E-Medien. Das Besondere: Als einer der führenden Anbieter für Fachinformationen verbinden wir fachliche Beratung mit durchdachten Lösungen für die Beschaffung, Verwaltung und Nutzung von Wissen. Das macht Schweitzer zum starken Partner für Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken. Die Unternehmen der Schweitzer Fachinformationen beschäftigen derzeit über 600 Mitarbeiter.

www.schweitzer-online.de

 

Weitere Informationen

Jörg Weizendörfer
RightsDirect, Business Development Director
München, Tel. 0 89/745 45 133
jweizendoerfer@rightsdirect.com    

Alexander Graff
Programmleitung Corporate, Schweitzer Fachinformationen
München, Tel. 0 89/551 34-131
a.graff@schweitzer-online.de

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