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25. Januar 2024
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CBAM, CO2-Grenzausgleichssystem, Felix Dalstein, GMVK, Technischer Handel, Total Costs
Große Teile der deutschen Unternehmen sind vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffen – darunter auch Technische Händler. Es gilt direkte und indirekte Emissionen, die im Produktionsprozess bestimmter importierter Güter entstanden sind, zu berechnen und zu dokumentieren – die erste Meldung in Sachen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) muss zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Das Ganze ist aufwändig und kompliziert.
Lesen Sie mehr in meinem Artikel für das Magazin „Technischer Handel“:
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