2024 / 25. Januar

CBAM: Der Countdown läuft – was jetzt zu tun ist


Große Teile der deutschen Unternehmen sind vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffen – darunter auch Technische Händler. Es gilt direkte und indirekte Emissionen, die im Produktionsprozess bestimmter importierter Güter entstanden sind, zu berechnen und zu dokumentieren – die erste Meldung in Sachen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) muss zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Das Ganze ist aufwändig und kompliziert.

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