ACHTUNG ... AKTUELL!

2024 26. Jan

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist für weite Teile der deutschen Industrie gültig. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, fallen unter diese geltenden Regeln des CBAM. Hierdurch entsteht auch dem Einkauf weiterer bürokratischer Aufwand. Lesen Sie mehr dazu in […]

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2024 25. Jan

Große Teile der deutschen Unternehmen sind vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffen – darunter auch Technische Händler. Es gilt direkte und indirekte Emissionen, die im Produktionsprozess bestimmter importierter Güter entstanden sind, zu berechnen und zu dokumentieren – die erste Meldung in Sachen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) muss zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Das Ganze ist aufwändig […]

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